5 Minuten23.09.2019
Immer mehr Mitarbeiter leiden unter Burnout oder Depressionen. Arbeitsausfälle wegen psychischen Erkrankungen sind in Deutschland der zweithäufigste Grund für Krankschreibungen. Deshalb legt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSch) bereits seit 2013 fest, dass bei der Erstellung von Gefahrenevaluierung psychische Belastungen berücksichtigt werden müssen. Auch der internationale Standard ISO 45001 weist darauf hin, dass ganzheitlicher Arbeitsschutz nicht bei physischen Faktoren endet. Schließlich können zu kurze Pausen oder zu viele Menschen auf engstem Raum genauso krank machen wie falsches Heben oder Tragen. Doch wie erkennen Verantwortliche Risikofaktoren und leiten daraus die richtigen Maßnahmen ab? Im Video erläutert Nicole Scheibner, Geschäftsführerin des EO Instituts, wie Gefahrenevaluierung psychischer Belastungen erstellt und welche Fehler dabei vermieden werden sollten.