5 Minuten18.09.2019
Nicht nur die neue Norm ISO 45001 (Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) unterstreicht: Wer Mitarbeiter effektiv schützen will, muss auch psychische Einflussfaktoren berücksichtigen. Das Arbeitsschutzgesetz fordert bereits seit Ende 2013, dass psychische Belastungen in Gefahrenevaluierungen integriert werden. Hierfür wurde der Begriff in Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) aufgenommen. Für Unternehmen heißt das: Arbeitsintensität, soziale Unterstützung sowie die Dauer und Verteilung von Arbeitszeit spielen eine Rolle. Auch Umgebungsfaktoren wie Lärm, Beleuchtung und Klima sollten beachtet werden. Im ersten Teil unserer Video-Serie erklärt Nicole Scheibner, Geschäftsführerin des EO Instituts, was Arbeitgeber tun können, um negative Einflüsse auf die psychische Gesundheit zu reduzieren.