Arbeitsschutz

Unterweisung Homeoffice und Telearbeit

Ihre Mustervorlage für den betrieblichen Arbeitsschutz

6 Minuten05.07.2021

Homeoffice ist zum festen Bestandteil des Arbeitslebens geworden und wird es auch in weiten Teilen bleiben. Eine Unterweisung zum gesunden Arbeiten in den eigenen vier Wänden bietet Basiswissen zu typischen Belastungen im Homeoffice, zur gesunden Arbeitsplatzgestaltung, zum richtigen Einsatz der Arbeitsmittel, sowie zum Verhalten am Arbeitsplatz und den betrieblichen Ansprechpartnern. Die Grundlage aller Unterweisungsmaßnahmen ermitteln Sie immer mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser leiten Sie die erforderlichen Maßnahmen ab. Die persönlichen Schutzmaßnahmen in Form von Kenntnissen und Verhaltensregeln halten Sie in entsprechenden Betriebsanweisungen fest.

Unterschied Homeoffice und Telearbeit

In vielen Punkten sind die Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitsschutz bei Homeoffice und Telearbeit identisch. Dennoch gibt es grundlegende Differenzen (z. B. in Bezug auf geltende gesetzliche Vorschriften), die Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie der Anpassung Ihrer Unterweisung beachten sollten. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie in unserer Infografik zusammengefasst.

Wichtige Punkte, die Bestandteil Ihrer Unterweisung für Homeoffice und Telearbeit sein sollten:

  • Mögliche Belastungen und ihre Folgen

  • Korrekte Einrichtung des Arbeitsplatzes und Anordnung der Arbeitsmittel

  • Elektrische Geräte und Anlagen

  • Arbeitsverhalten

  • Betriebliche Ansprechpartner

Ein Blick in Ihre Muster-Unterweisung

Quentic Online-Unterweisung Homeoffice und Telearbeit

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden beim gesunden Arbeiten in den eigenen vier Wänden. Unsere Vorlage dient Ihnen zur Orientierung und enthält die wichtigsten Punkte der Unterweisung.

Kriterien für den Einsatz von Online-Unterweisungen

Längst hat sich der Einsatz von ergänzenden Online-Unterweisungen im Arbeitsschutz durchgesetzt und es gibt so gut wie keinen Unfallversicherungsträger, der nicht entsprechende Inhalte für seine Mitgliedsbetriebe bereithält. Gleichzeitig legen die Träger aber auch fest, wie die Online-Unterweisung zu erfolgen hat. In der BG-Information „Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (DGUV Information 211-005)“ werden die einzelnen Kriterien aufgelistet, die erfüllt sein müssen, damit Online-Unterweisungen als Ergänzung zu den klassischen dialogorientierten Unterweisungen eingesetzt werden dürfen. Damit muss jedes Unternehmen für sich festlegen, wie diese Kriterien erfüllt werden und welche Inhalte in einer Online-Unterweisung und welche Inhalte durch einen persönlichen Dialog und mit geforderten Übungen zu vermitteln sind. Eine Muster-Unterweisung dient Ihnen lediglich zur Orientierung für die Inhalte Ihrer Online-Unterweisung.

Kriterien für den Einsatz von Online-Unterweisungen nach DGUV Information 211-005

  • Die Inhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein.

  • Das Verständnis muss geprüft werden.

  • Ein Gespräch zwischen den Mitarbeitenden und den Führungskräften muss darüber hinaus jederzeit möglich sein.

  • Eine rechtssichere Dokumentationsmöglichkeit muss sichergestellt sein.

  • Alle Lernzielbereiche müssen erreicht werden.

  • Alle Zielgruppen müssen erreicht werden.

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