Umwelt & Nachhaltigkeit

CSRD - Fristen für die Berichterstattung

Informieren Sie sich über die verschiedenen Fristen der EU-Richtlinie zur CSRD.

Im Rahmen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sind die ersten Berichte im Jahr 2025 fällig. Daher sollten Unternehmen frühzeitig ihre Nachhaltigkeitsdaten für die Veröffentlichung im nächsten Jahr vorbereiten. Allerdings müssen nicht alle Unternehmen in der EU im Jahr 2025 CSRD-Berichte veröffentlichen. Lesen Sie in unserem Guide zu den CSRD-Fristen, wann Ihr Unternehmen seinen ersten CSRD-Bericht offenlegen muss.

Erfahren Sie in diesem kurzen Guide mehr über:

  • Kritische Starttermine und Fristen für Unternehmen zur Veröffentlichung von CSRD-Berichten

  • Die Kriterien der CSRD für die Klassifizierung von Unternehmen nach Größe und Umsatz

  • Warum Unternehmen so bald wie möglich mit den Vorbereitungen für die Berichterstattung beginnen sollten

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